AGB
§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung regeln das Vertragsverhältnis zwischen der R-Events GmbH, Weserstr. 4, 45768 Marl (nachfolgend: „R-Events“) und Kunden (nachfolgend: „Kunde“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn R-Events auf eine Bestellung des Kunden Leistungen erbringt, ohne den darin in Bezug genommenen AGB des Kunden ausdrücklich zu widersprechen.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Leistungsbeschreibung / Vertragsschluss
- R-Events bietet als Event-Agentur insbesondere zwei Produktbereiche: (1) Künstlervermittlung für Events und Partys sowie (2) Beratung und Organisation von Junggesellenabschieden und Eventveranstaltungen. Hierbei werden zum Teil Veranstaltungspakete mit verschiedenen Teilleistungen angeboten. Die Anreise sowie etwaige Übernachtungsmöglichkeiten sind nicht Bestandteil des Angebots. Die Veranstaltungen dauern weniger als 24 Stunden.
- Auf der Internetseite beworbene und dargestellte Events stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Sie sollen den Kunden lediglich dazu bewegen, mit R-Events Kontakt aufzunehmen und sich ggf. beraten zu lassen. R-Events unterbreitet dem Kunden sodann ein Angebot, welches durch diesen jedenfalls in Textform (§ 126b BGB) oder aber durch Inanspruchnahme der angebotenen Leistung angenommen wird. Wünscht der Kunde die Änderung eines Angebots, so steht es ihm frei, dies R-Events in Textform mitzuteilen. R-Events übermittelt dann ggf. ein neues Angebot, das durch den Kunden wiederum in Textform oder durch Inanspruchnahme der angebotenen Leistung angenommen werden kann.
- Der Vertragstext wird durch R-Events gespeichert. Er wird dem Kunden in Form des Angebots und nach Vertragsschluss mit einer Buchungsbestätigung übermittelt. Ein Online-Zugriff besteht nicht.
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus den zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Wird der Vertrag lediglich durch Inanspruchnahme der angebotenen Leistung geschlossen, ist das zuvor übermittelte letzte Angebot durch R-Events Vertragsinhalt.
- Werden im Rahmen des Vertrages auch Leistungen Dritter vereinbart, so können hinsichtlich der jeweiligen Teilleistungen zusätzlich zu diesen AGB die AGB der Dritt- Leistungserbringer in den Vertrag einbezogen werden. Widersprechen die AGB des Dritt-Leistungserbringers den AGB von R-Events ganz oder teilweise, gelten insoweit die AGB von R-Events.
§ 3 Eventbeschreibungen / Leistungsänderungen
- Die Eventbeschreibungen auf der Website von R-Events oder in sonstigen Werbematerialien sowie die verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Erlebnissen sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen von z.B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orten u.a. sind unverbindlich und können variieren. Die Eventbeschreibungen und Bilder der Veranstaltungen können in ihrer tatsächlichen Ausführung, in ihrer Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen. Dies hat auf den Wert des Events jedoch keine Auswirkung.
- Die Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als Anhaltspunkte und sind unverbindlich.
- Nach Vertragsabschluss erfolgen inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen (Teil-)Leistungen bei bestehender Notwendigkeit nur, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt oder die Wirkung des Events nicht erheblich beeinträchtigen. Werden erhebliche Änderungen des gebuchten Events erforderlich, wird der Kunde zeitnah hierüber informiert. Die Verzögerung des Beginns der Veranstaltung um maximal 30 Minuten, bei Buchung eines durch R-Events vor Ort zur Verfügung zu stellenden Fahrzeugs um maximal 60 Minuten, stellt keine erhebliche Änderung dar.
- Bei erheblichen Änderungen von wesentlichen Inhalten eines vereinbarten Events ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder eine andere gleichwertige Leistung aus dem Angebot von R-Events in Anspruch zu nehmen.
- Hat der Kunde ein Event gebucht, bei dem z.B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen inhaltlich beschrieben oder in der Werbung (z.B. auf der Website) abgebildet werden, und stehen diese zum Eventzeitpunkt nicht zur Verfügung, sind R-Events und etwaige Dritt-Leistungserbringer berechtigt, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder, sofern dies nicht möglich ist, das Event kurzfristig abzusagen, zu verschieben oder eine angemessene Kompensation in Geld anzubieten. In dem letztgenannten Fall ist der Gesamtpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Gesamtleistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Der Betrag ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. Als Anhaltspunkt kann insbesondere folgendes gelten:
- Im Falle der Durchführung von Transportleistungen (z.B. Partybus oder Party-Limousine), bei denen die Beförderung an einen anderen Ort ein wesentliches Element darstellt, ist jedenfalls das marktübliche Beförderungsentgelt zu vergüten.
- Fällt auf einer Bierbike-Tour die Musikanlage ganz oder teilweise aus, kann eine Kompensation von bis zu 15 % des Preises der Bierbike-Tour erfolgen.
- Weitergehende Ansprüche gegen R-Events, z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall, dass R-Events gleichwertigen Ersatz stellt oder das Event abgesagt wird, ausgeschlossen. § 8 und 9 dieser AGB bleibt unberührt.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen
- Das Mindestalter für Veranstaltungen von R-Events ist 18 Jahre. Teilnehmer unter 18 Jahren können mit vorheriger Einwilligung der Erziehungsberechtigten nach Zustimmung durch R-Events zugelassen werden.
- Bestehen hinsichtlich der vereinbarten Leistungen oder einzelnen Teilleistungen bestimmte gesetzliche oder durch R-Events oder den Dritt-Leistungserbringer festgelegte Voraussetzungen (z.B. Gesundheitszustand), sind diese Voraussetzungen durch die Teilnehmer zwingend zu erfüllen. Diese (Mindest-)Voraussetzungen ergeben sich aus dem Vertragsinhalt, einschließlich etwaiger einbezogener AGB der Dritt-Leistungserbringer. Erfüllt ein Teilnehmer die Voraussetzungen nicht oder nicht vollständig, kann er an dem Event oder der Teilleistung nicht teilnehmen.
- Die Teilnehmer sind insbesondere bei Bierbike-Touren für Ihre Teilnahmefähigkeit und Fahrtüchtigkeit selbst verantwortlich. R-Events behält sich vor, Teilnehmer, die den Eindruck erwecken, nicht teilnahmefähig bzw. fahrtüchtig zu sein, von der Veranstaltung (insbesondere Bierbike-Tour) ganz oder teilweise auszuschließen. Der Kunde hat die Teilnehmer im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass übermäßiger Alkoholkonsum zu einem Ausschluss einzelner Teilnehmer führen kann. Der Verpflichtung, die vereinbarte Vergütung an R-Events zu entrichten, steht der Ausschluss einzelner Teilnehmer oder die Absage der gesamten Veranstaltung bzw. Bierbike-Tour nicht entgegen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass Gründe für den Ausschluss oder die Absage nicht vorlagen.
- Events unter freiem Himmel unterliegen Witterungseinflüssen. Wenn in diesen Fällen die Teilnahme von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, wird dies im Angebot von R-Events festgehalten und ggf. eine Alternativleistung festgelegt. Ob die Leistung durchgeführt werden kann, liegt im Ermessen von R-Events bzw. des jeweiligen Leistungserbringers.
§ 5 Preise / Zahlung / Stornierung
- Der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis ist sofort zur Zahlung fällig und in voller Höhe spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Vertragsbestätigung/Rechnung durch den Kunden auf das in der Rechnung angegebene Konto von R-Events zu zahlen.
- Sind Dritt-Leistungserbringer mit der Erbringung von (Teil-)Leistungen beauftragt, bleibt es R-Events vorbehalten, die Zahlung eines Teilbetrags unmittelbar an den Leistungserbringer zu verlangen.
- R-Events ist berechtigt, zur Deckung des entstehenden Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat R-Events das Recht, die Leistung zu verweigern oder den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall ist R-Events berechtigt, einen angemessenen Anteil des Gesamtpreises zu berechnen bzw. einzubehalten. Auf die Regelung des Absatzes 4 wird hinsichtlich des verbleibenden Zeitrahmens und der daraus resultierenden Höhe verwiesen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bei R-Events nicht entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ist als die genannte Pauschale.
- Der Kunde hat die Möglichkeit, das gebuchte Event zu stornieren. Es werden dann folgende Zahlungen fällig:
- bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Preises
- weniger als 4 Wochen bis zu 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Preises
- 7 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Preises
- bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Preises
- bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% des vereinbarten Preises
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bei R-Events nicht entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ist als die genannte Pauschale.
§ 6 Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass vereinbarte Zeiten (z.B. Abfahrtszeit mit gebuchten Transportmitteln) eingehalten werden. Bei verspäteten Abfahrten, die nicht auf einem Verschulden von R-Events basieren, übernimmt R-Events keine Verantwortung für das verspätete Erreichen des Zielortes und etwaige Konsequenzen hieraus für nachfolgende (Teil)Buchungen. Etwaige Mehrkosten, insbesondere durch unnötige Standzeiten von Fahrzeugen, trägt der Kunde. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Mehrkosten bei R-Events nicht entstanden sind oder diese wesentlich geringer sind als von R-Events angegeben.
- Bei Fahrten in Transportmitteln von R-Events oder Dritt-Leistungserbringern (z.B. Limousine oder Partybus) ist den Weisungen des Fahrers/Guides Folge zu leisten, insbesondere ist bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen die Anschnallpflicht zu befolgen.
- Für Fahrten mit dem Bierbike gelten zudem die „BIG-RULES“ von R-Events, die den Teilnehmern vor Veranstaltungsbeginn bekannt gemacht und auf dem Bike ausgehängt werden. Wird gegen diese Regeln durch die Teilnehmer wiederholt verstoßen, ist der Guide jederzeit berechtigt, die Tour abzubrechen. R-Events ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden die Kosten in Höhe von 200 Euro für den Rücktransport des Bikes zum Startpunkt aufzuerlegen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass R-Events kein oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Kein Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der Kunde kann daher, auch wenn er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, seine Willenserklärung hinsichtlich des Vertragsschlusses, sofern in dem Vertrag ein bestimmter Termin oder Zeitraum zur Leistungserbringung durch R-Events vereinbart ist, nicht widerrufen.
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
- R-Events leistet aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
- R-Events haftet bei von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
- R-Events haftet ferner bei Schäden aufgrund schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit ist jedoch die Haftung auf den Schaden begrenzt, der zum Zeitpunkt der jeweils schadensauslösenden Leistung typisch und vorhersehbar war. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage dieses Vertrags bilden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- R-Events haftet im Übrigen nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter sowie durch sonstige Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.
- R-Events haftet für Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch R-Events oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die R-Events eine Garantie übernommen hat.
- R-Events haftet für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine weitergehende Haftung von R-Events und ihrer Organe ist dem Grunde nach ausgeschlossen. Zur Klarstellung wird hiermit festgehalten, dass R-Events keine Garantien übernimmt.
2. Die verschuldensunabhängige Haftung von R-Events im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 10 Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich des Vertragsverhältnisses mit R-Events bzw. dessen Anbahnung ist R-Events ein wichtiges Anliegen. R-Events wird Daten des Kunden nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nutzen und insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten. Hiervon ist eine Weitergabe von Daten an Kooperationspartner von R-Events umfasst. Im Übrigen wird auf die Informationen zum Datenschutz verwiesen.
§ 11 Rücktritt vom Vertrag durch R-Events
1. Tritt R-Events aus wichtigem Grund, der in der Sphäre von R-Events liegt, von dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zurück, erhält der Kunde den gezahlten Gesamtpreis umgehend zurück. Er hat wahlweise auch das Recht, ein gleichwertiges Event von R-Events zu buchen. Ein Rückzahlungsanspruch besteht also insbesondere dann nicht, wenn der Kunde für den Rücktritt ganz oder teilweise verantwortlich ist (z.B. Abbruch der Veranstaltung wegen wiederholter Verstöße gegen Anweisungen des Veranstalters).
2. Weitergehende Ansprüche gegen R-Events, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz (z.B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen. § 8 bleibt unberührt.
§ 12 Form von Anzeigen und Erklärung
Anzeigen oder Erklärungen, die R-Events oder einem Dritt-Leistungserbringer gegenüber abzugeben sind, bedürfen der Textform.
§13 Bild- und Tonaufnahmen
- Bild- und Tonaufnahmen (auch Videos) von gebuchten Künstlern sind durch die Teilnehmer nur mit deren vorherige Einwilligung zulässig. In jedem Fall dürfen Fotos, Tonmittschnitte und Videoaufnahmen nur für private Zwecke genutzt werden. Eine Veröffentlichung auf Videoportalen oder Internetplattformen ist untersagt. R-Events behält sich im Falle eines Verstoßes rechtliche Schritte vor.
- Ist durch R-Events beabsichtigt, Bild- und/oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung des Kunden anzufertigen, wird dem Kunden eine entsprechende Vereinbarung über die Nutzung von Videos/Fotos/Tonaufnahmen übermittelt. Die Erklärung ist sodann durch jeden Teilnehmer zu unterzeichnen.
§ 14 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Verbraucher können bei Problemen mit online abgeschlossenen Verträgen das Online-Streitbeilegungs-Portal der Europäischen Kommission aufsuchen: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Sonstiges
- R-Events behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den neuen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb der in der Mitteilung enthaltenen angemessenen Frist, gelten sie als angenommen. R-Events weist den Kunden in der Zusendung gesondert auf die Bedeutung des Schweigens bzw. Nicht-Widersprechens im konkreten Fall und die geltende Frist hin.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
- Erfüllungsort ist der Sitz von R-Events. Als Gerichtsstand wird der Sitz von R-Events vereinbart, sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
- Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.